Am 27. September 2022 hat der Rat der Stadt Braunschweig das „Integrierte Klimaschutzkonzept 2.0“ (IKSK 2.0) verabschiedet. Es enthält 39 Maßnahmen, die für das Ziel der Treibhausgasneutralität bis möglichst 2030 von der Verwaltung konzipiert und vorgeschlagen wurde.
Die Massnahmen sind zusammengefasst in den folgenden 6 Handlungsfeldern:
- Verwaltung und Politik
- Gebäude, Wohnen und Stadtplanung
- Energieversorgung
- Mobilität und Verkehr
- Alltag
- Wirtschaft
„Der Maßnahmenkatalog konzentriert sich auf die Bereiche, die durch kommunales Handeln beein-
flussbar sind. Insbesondere auf Bundes- oder Landesebene getroffene Forder- und Förderungen kön-
nen im Rahmen dieses Konzeptes nicht antizipiert werden. Auch können im privaten und gewerbli-
chen Rahmen stattfindende Entwicklungen von kommunaler Seite nur flankiert, aber oftmals nicht
maßgeblich mitbeeinflusst werden.“ (IKSK 2.0, S.27)
Diese Maßnahmen sind priorisiert in den Stufen 1-3.
„Einige Maßnahmen haben dabei bedeutende direkte Effekte auf die Minderung von THG-Emissionen
(Kriterium A), andere werden als wichtige Grundlage benötigt, obgleich sie selbst keinen direkten
Einfluss auf die THG-Emissionen haben und/oder sie wirken sich zwar nicht direkt in Braunschweig
positiv auf die THG-Emissionen oder die Ressourcenbedarfe aus, haben aber eine gewichtige globale
Auswirkung (Kriterium B). Ein letztes ausgewähltes Kriterium ist ein bereits ergangener politischer
Beschluss (Kriterium C). Aus dem Maßnahmenkatalog wurde eine Auswahl von 19 Maßnahmen zur
prioritären Umsetzung beschlossen.“ (IKSK 2.0, S. 28)